Haftpflichtversicherungen


Dem Gesetz nach steht jeder in der „Pflicht“, den Schaden zu ersetzen, der einem anderen zugefügt wurde (Haftpflicht). Sei es durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit und zwar im schlimmsten Fall ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen, auch dem zukünftigen!

Eine Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt!

Privat-Haftpflichtversicherung

Diese bieten wir im besten Deckungspaket, dem Komfort-Paket, für Sie an. Es gelten umfangreiche Leistungen als mitversichert (zum Beispiel Schäden durch deliktunfähige Kinder, Forderungsausfalldeckung, Schutz bei Gefälligkeitshandlungen und Mietsachschäden).

Sie können zwischen dem Familien-, Single- und Vital-Tarif wählen.

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Deckungssummen:

  • 10.000.000 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Erweiterungen:

  • weltweite Geltung ohne zeitliche Einschränkung
  • Amts-Haftpflichtversicherung beitragsfrei für AA-Angehörige

Im Rahmen der Amts-Haftpflichtversicherung, die für die Personen- und Sachschäden aufkommt, sind auch berechtigte Regressansprüche des Dienstherrn wegen Schäden an dem von Ihnen verwendeten Dienstwagen bis 50.000 EUR versichert.

Zur Abrundung Ihres Versicherungsschutzes empfehlen wir die sehr günstige Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Sie gegen den Regress des Bundes wegen Vermögensschäden schützt (Stichwort Visa oder Budgetverantwortung). Die Helvetia hat einen eigenen Tarif für die Bediensteten des Auswärtigen Amtes geschaffen.


Die Helvetia übernimmt im Schadenfall folgende Leistungen:

  • Prüfung der Ansprüche: Wir stellen für Sie fest, ob und in welchem Umfang der geforderte Schadenersatz gerechtfertigt ist.
  • Ausgleich von Forderungen: Wir gleichen berechtigte Regressansprüche für Sie aus, und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Abwehr: Wir sorgen dafür, dass Sie für unberechtigte Forderungen nicht in die Pflicht genommen werden.
  • Rechtsstreit: In streitigen Fällen führen wir für Sie den Prozess, stellen einen versierten Anwalt und tragen die Verfahrenskosten.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Der Abschluss einer solchen Versicherung sichert Sie gegen Regressansprüche des Bundes ab, wenn Sie grob fahrlässig – und wirklich nur dann – gegen Dienstpflichten verstoßen haben und daraus dem Bund ein Vermögensschaden entstanden ist.

Die Helvetia hat eigens einen Tarif für Angehörige des Auswärtigen Amtes geschaffen. Dieser wurde spezielle auf das spezielle Risiko maßgeschneidert angepasst. Der Versicherungsschutz gilt selbstverständlich weltweit, ohne zeitliche oder örtliche Einschränkungen.

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Beispiele für Versicherungsfälle

  • Verlust von anvertrauten Schlüsseln zur Schließanlage öffentlicher Gebäude,
  • Fehlbeträge bei der Kassenführung,
  • unrichtige Auslegung von Vorschriften,
  • unrichtige Berechnung von Reise- und Umzugskosten,
  • versehentliche Gewährung von Zulagen,
  • Frist- und Terminversäumnisse,
  • Beschaffung unbrauchbaren Materials,
  • Überzahlung, usw.

Die Helvetia übernimmt im Schadenfall folgende Leistungen:

  • Prüfung der Ansprüche: Wir stellen für Sie fest, ob und in welchem Umfang der geforderte Schadenersatz gerechtfertigt ist.
  • Ausgleich von Forderungen: Wir gleichen berechtigte Regressansprüche für Sie aus, und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
  • Abwehr: Wir sorgen dafür, dass Sie für unberechtigte Forderungen nicht in die Pflicht genommen werden.
  • Rechtsstreit: In streitigen Fällen führen wir für Sie den Prozess, stellen einen versierten Anwalt und tragen die Verfahrenskosten
  • Kosten für Erneuerung der Schließanlagen durch das Abhandenkommen dienstlicher Schlüssel bis 10.000 EUR je Versicherungsjahr

Der Tarif definiert als leitende Bedienstete im Ausland die Botschafter und Konsuln und im Inland die Referatsleiter.

Es besteht auch die Möglichkeit einer sogenannten Rückwärtsversicherung. Haben Sie ein „ungutes Gefühl“ für Ereignisse in der Vergangenheit, kann dieser Zeitraum zusätzlich versichert werden. Wichtig ist, dass der Schadenfall noch nicht eingetreten sein darf. Bitte sprechen Sie uns an, sofern dies für Sie in Frage kommt!

Schützen Sie sich vor finanziellen Folgen. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor realen oder behaupteten Regressansprüche Dritter.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Schon ein kleiner Biss, Ausbrechen des Tieres oder eine Unachtsamkeit beim Gassi gehen oder Reiten kann schwerwiegende finanzielle Folgen für Sie als Halter haben. Als Halter eines Hundes oder Pferdes haften Sie – und zwar ohne Verschulden. Eine Haftpflichtversicherung ist für Sie unverzichtbar. Diese ist mittlerweile in einigen Bundesländern für Halter/in eines Hundes auch zwingend vorgeschrieben (zum Beispiel Berlin).

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Wir können Ihnen Versicherungsschutz bieten für das Halten von Hunden und Pferden – natürlich wie immer auch weltweit. Sofern eine Privat-Haftpflichtversicherung schon bei der Helvetia besteht schließen wir die Tierhalter-Haftpflicht als Zusatzbaustein in Ihren Vertrag ein.

Bitte beachten Sie, dass einige Hunderassen nicht versichert werden können. Dazu zählen zum Beispiel Fila Brasileiro, Mastino Napoletano, Mastiff, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Bandog, Pit-Bullterrier, Dago-Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Kreuzungen mit diesen Rassen.

Bekommt Ihr versichertes Pferd oder Hund Nachwuchs ist dieser bis maximal 6 Monate beitragsfrei mitversichert!

Haben Sie ein exotisches Tier, zum Beispiel eine Schlange? Bitte sprechen Sie uns für eine individuelle Prüfung an.

Unsere Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt bereits Schäden, die durch zahme Haustiere und Kleintiere wie zum Beispiel Katzen, Kanarienvögel oder Meerschweinchen verursacht werden.

Jagd-Haftpflichtversicherung

Sie sind passionierter Jäger? Als verantwortungsvoller Naturfreund wissen Sie, dass die Jagd-Haftpflichtversicherung gemäß § 17 Bundesjagdgesetz eine Pflichtversicherung ist. Der zuständigen Jagdbehörde muss ein Nachweis über das Bestehen einer solchen Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Das übernimmt die Helvetia gerne für Sie! Die Helvetia Jagd-Haftpflichtversicherung schützt Sie als Jäger vor Schadenersatzforderungen Dritter aus erlaubter jagdlicher Betätigung. Darüber hinaus sind natürlich der erlaubte Besitz von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Ihr Jagdhund mitversichert.

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Wir können Ihnen Deckung anbieten gemäß:

  • Jahresjagdschein, dazu zählt gemäß unseres Tarifes auch der Jahresjugend- oder Jahresfalknerjagdschein
  • Tagesjagdschein – gültig bis zu 14 auf einander folgende Tage

Der Versicherungsbeginn ist das Jagdjahr vom 1. April eines jeden Jahres bis zum 31. März des Folgejahres.

Natürlich können wir die Jagd-Haftpflichtversicherung auch mit weltweitem Versicherungsschutz anbieten.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Sie bauen an oder um? Sie wollen einen Traum verwirklichen? Dann entscheiden Sie sich für die Helvetia Bauherren-Haftpflichtversicherung. Selbst wenn Sie als Bauherr sachverständige Personen – wie Architekt oder Bauhandwerker – beauftragt haben, ist man von der eigenen Sorgfaltspflicht nicht befreit.

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Als Bauherr haften Sie für:

  • Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
  • Verletzung der Überwachungspflicht
  • Verschulden bei der Auswahl der am Bau beteiligten Unternehmen

Werden also Gefahrenquellen nicht richtig gesichert, z.B. offene Kellerschächte, müssen Sie sich als Bauherr für entstandene Schäden rechtfertigen. Ebenfalls müssen Sie sich als Bauherr persönlich um die Baustelle kümmern, d.h. Sie müssen sich häufig vor Ort über den Zustand der Baustelle informieren. Entgeht Ihnen ein gefahrenreicher Zustand, so hat dies Ihre Haftung zur Folge.

Unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung beinhaltet:

  • Haftpflicht für das Baugrundstück
  • Haftpflicht aus dem zu errichtenden Bauwerk

Und zwar vom Versicherungsbeginn bis zur Beendigung der Bauarbeiten, längstens jedoch für zwei Jahre ab Versicherungsbeginn. Wie in jeder Haftpflichtversicherung wehrt die Helvetia auch unberechtigte Schadenersatzansprüche (dem Grunde und der Höhe nach) gegen Sie als Bauherr ab –auf unsere Kosten und wenn es nötig ist durch die Instanzen.

Im Rahmen der Komfort-Deckung in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht für Sie bereits Versicherungsschutz bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR.

Für die Berechnung einer Prämie benötigen wir die Bausumme und ggf. den Anteil der Eigenleistung (Selbsthilfe beim Bau).

Helvetia verfügt nicht zuletzt wegen zahlreicher eigener Immobilienbauten in ganz Deutschland über die Expertise im Baugeschäft. Vertrauen Sie uns!

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Als Inhaber eines Öl-Tanks sollten Sie in jedem Falle eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Sie haften alleine aus der besonderen Gefährlichkeit für den Schaden gemäß § 22 Wasserhaushaltsgesetz – in voller Höhe und unabhängig vom Verschulden.

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Schon  geringe Mengen Heizöl können Millionen Liter Trinkwasser unbrauchbar machen. Läuft das Heizöl aus dem Tank, haften Sie für diesen Schaden.

Die Helvetia steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite! Wir bieten Ihnen Schutz und finanzielle Sicherheit.

Im Rahmen unserer Komfort-Deckung in der Privat-Haftpflichtversicherung ist ein Heizöltank mit einem Fassungsvermögen von bis zu 15.000 l bereits mitversichert. Wir können sowohl ober- als auch unterirdische Lagerungen versichern