KFZ-Versicherungen

Ob im Inland oder im Ausland – die Kfz-Versicherung ist absolut nötig!

Die Helvetia konnte mit ihrem Rückversicherer auch den Versicherungsschutz für das Ausland vereinbaren. Wir können also für Ihre Fahrzeuge grundsätzlich weltweiten Versicherungsschutz bieten.

Da wir sowohl im Inland als auch im Ausland versichern, differenzieren wir zwischen dem Inlandstarif und Auslandstarif. Sofern Ihr Fahrzeug dauerhaft im Ausland gefahren wird trifft der Auslandstarif auf Sie zu.

Für ein ein individuelles Angebot zur Kfz-Versicherung nutzen Sie bitte den Fragebogen. Diesen können Sie uns gern per Mail zusenden. Bitte ergänzen Sie Ihre Daten und speichern den Fragebogen ab bevor Sie ihn mailen.

Was versichern wir ?

Kraftfahrzeugversicherungen werden in Haftpflichtversicherungen und Kaskoversicherungen (Vollkasko und Teilkasko) unterteilt.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie oder ein berechtigter Fahrer schuldhaft einem Dritten zufügen. Dies können Sachschäden (zum Beispiel an anderen Fahrzeugen) als auch Personenschäden sein. Durch die Kfz-Haftpflicht sind keine Schäden am eigenen Fahrzeug gedeckt. Sollten mitfahrende Personen durch einen Unfall verletzt werden, sind diese sogenannten Personenschäden über die Kfz-Haftpflicht versichert, sofern Sie ein Verschulden an dem Unfall trifft. Sollte ein anderer Verkehrsteilnehmer schuld sein, trägt dieser diese Personenschäden und natürlich auch den Schaden an Ihrem Wagen und ggf. Ihren Personenschaden.

Sollten wir einen Schaden regulieren belastet dieser den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) und führt zu einer Umstufung, wirksam per 1. Januar des Folgejahres. Sollte es sich um einen kleinen Schaden handeln kann es unter Umständen günstiger sein, diesen selbst zu tragen damit der Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet wird. Die finanziellen Auswirkungen können Sie selbst ganz bequem auf unserem Rückstufungscheck berechnen:

Oder Sie sprechen uns an!

Die Versicherungssummen betragen 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, begrenzt auf max. 12 Mio. EUR je geschädigte Person.

Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung umfasst:

  • selbstverschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug (sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen)
  • Vandalismus und Beschädigungen durch Dritte, die nicht ermittelt werden können
  • Regulierung des Schadens wenn der Unfallgegner nicht oder nicht ausreichend versichert ist

Gerade im Ausland ist eine Vollkaskoversicherung für neue und junge Fahrzeuge aus unserer Sicht sehr sinnvoll. In einigen Ländern ist die Versicherungsdichte der Fahrzeuge erschreckend gering. Im Fall der Fälle können Sie ohne Vollkaskoversicherung leer ausgehen, falls der Unfallgegner unversichert ist oder die Deckungssumme erreicht ist.

Eine Regulierung eines Schadens zieht auch eine Umstufung des Schadenfreiheitsrabattes nach sich, analog zu den Regelungen in der Kfz-Haftpflicht.

Kfz-Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Schäden:

✔ Brand und Explosion

✔ Entwendung

✔ Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung

✔ Zusammenstoß mit Tieren

✔ Glasbruch

✔ Kurzschlussschäden an der Verkabelung

✔ Marderbiss

✔ Lawinenschäden

✔ Kostenübernahme bei Schlüssel- oder Schlossaustausch

Einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es in der Teilkaskoversicherung nicht. Eine Umstufung erfolgt deshalb im Schadenfall nicht.

Die Versicherungsbedingungen können Sie hier in aller Ruhe lesen: Service/AKB’s

Sinnvolle Ergänzungen zur Kfz-Versicherungen: Rechtsschutzversicherung für den Verkehrs-Bereich und im Falle des Transportes eines Fahrzeuges die Transportversicherung.

Inlandstarif/elektronische Versicherungsbestätigung

Unser Tarif Helvetia Kfz-Versicherung AutoCare erhebt einige Merkmale, von denen die Beitragsberechnung abhängig ist. So ist zum Beispiel der Beitrag günstiger um so weniger Sie fahren, da die statistische Unfallgefahr dadurch sinkt. Für die Abgabe eines konkreten Angebotes nutzen Sie bitte das folgende Formular: Fragebogen KFZ Angebot Inland.

Wir haben dann alle nötigen Daten! Alternativ können Sie uns natürlich auch diese Daten per Mail zusenden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Weitere Schritte?

Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges im Inland benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (kurz: eVB), die die frühere Doppelkarte in Papier ablöste. Die eVB senden wir Ihnen gern per Mail oder Post zu, oder geben Ihnen diese gleich am Telefon. Sie benötigen lediglich den 7-stelligen Code. Der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde werden diese Daten in Echtzeit übermittelt. Sollten Sie einmal keine eVB dabei haben, rufen Sie uns einfach an. Wir helfen gern weiter.

Bitte beachten Sie: Bei einer Ummeldung des Fahrzeuges aus dem Ausland auf ein deutsches Kennzeichen benötigen Sie auch eine eVB, die grüne Karte oder unser Versicherungsschein genügt nicht!

Folgende Versicherungsbestätigungen können für Pkw’s, Lieferwagen und Kräder erstellt werden:

  • Versicherungsbestätigung für eine reguläre Zulassung
  • Versicherungsbestätigung für einen festgelegten Saisonzeitraum (zum Beispiel März – Oktober)
  • Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (5 Tage Gültigkeit)
  • Versicherungsbestätigungen für „H-Kennzeichen“ (Oldtimer-Tarif, bitte sprechen Sie uns in diesem Falle vorher gesondert an)

Bitte beachten Sie, dass wir den Versicherungsschutz für Anhänger nur übernehmen können, wenn die Zugmaschine ebenfalls bei uns versichert ist oder wird.

Auslandstarif

Den gewohnten deutschen Versicherungsschutz gewähren wir Ihnen gern auch im Ausland – weltweiter Versicherungsschutz!

Im Gegensatz zum Inlandstarif beschränkt sich unser Auslandstarif auf die technischen Daten des Wagens und Ihrer persönlichen Schadenfreiheitsklasse. Etwaige Tarifmerkmale werden nicht erhoben, da der Tarif pauschal kalkuliert ist. Änderungen der jährlichen Fahrleistung oder des Fahrerkreises müssen Sie uns demnach nicht anzeigen.

Sie wünschen ein Angebot?

Bitte nutzen Sie unseren Fragebogen Kfz-Versicherung Ausland. Mit diesen Daten erstellen wir Ihnen unverbindlich ein Angebot.

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Weitere Schritte?

Grundsätzlich übernehmen wir den Versicherungsschutz wenn Ihr Fahrzeug im Ausland angemeldet wurde. Falls Sie bereits früher den Versicherungsschutz wünschen können wir auch bereits ab der Entladung des Wagens in Deckung gehen, oder sogar wenn noch kein Kennzeichen am Wagen ist, falls die Bürokratie länger dauert als gedacht.

Ausfuhr mit deutschem Kennzeichen ?

Bitte klären Sie mit Ihrem derzeitigen Versicherer, ob der Versicherungsschutz bis zum Tag der Ummeldung am neuen Dienstort besteht, es handelt sich hierbei um keine Urlaubsfahrt! Eine Klärung im Vorfeld ist nötig, damit es keine bösen Überraschungen im Falle eines Schadens gibt.Den Versicherungsschutz würde die Helvetia dann mit dem Tag der Ummeldung übernehmen.

Übernimmt Ihr bisheriger Kfz-Versicherer keine Deckung bis zur Ummeldung, übersenden wir der Kfz-Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung zu dem Tag, an dem Ihr Versicherer den Vertrag aufhebt. Bitte überlassen Sie uns dafür eine Kopie des Fahrzeugscheines.

Um die Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsbehörde müssen Sie sich im Gastland kümmern. Behilflich wird Ihnen die Verwaltung der Vertretung sein. Bis zur Abmeldung sind Kfz-Steuer und Versicherungsteuer fällig.

Ausfuhr mit Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) ?

Für die Zulassung auf ein Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung (gelbe Karte) und eine grüne Versicherungskarte. Diese können wir Ihnen direkt ausstellen oder Ihrem Autohaus zusenden. Ganz bequem können Sei aber auch unseren Zulassungsservice Schadenservice Direkt (LINK) nutzen. Sie hole den wagen dann komplett zugelassen und versichert bei uns ab.

Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens beträgt in der Regel drei Monate. Sofern der Anschlusszeitraum ebenfalls bei der Helvetia versichert wird, erheben wir für die Versicherung des Ausfuhrkennzeichens keine Pauschalprämie sondern berechnen den regulären tatsächlichen Beitrag.

Versicherungsschutz nur für ein Ausfuhrkennzeichen ohne Anschlussversicherung können wir nicht anbieten.

Versicherungsbestätigungen

Gerne erstellen wir Ihnen Versicherungsbestätigungen für die Vorlage bei örtlichen Behörden, falls diese Ihren Versicherungsschutz nachgewiesen haben wollen. Die Bestätigungen erstellen wir auf Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch. Darüber hinaus gilt in Europa und einigen Anrainerstaaten die sog. Grüne Karte als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung.

Versicherungszeiten (Schadenfreiheitsrabatt)

Damit wir einen bereits erworbenen Schadenfreiheitsrabatt von Ihrem deutschen Vorversicherer abrufen können, benötigen wir eine Kopie des letzten Versicherungsscheins oder aber den Namen der Gesellschaft und die Versicherungsnummer. Wir können den Schadenfreiheitsrabatt nur übernehmen, wenn dieser Vertrag dort gekündigt ist.

Hatten Sie nur ausländische Versicherungen, benötigen wir für eine Anrechnung der Anzahl der schadenfreien Jahre ein „No-Claim-Certificate“ im Original mit Beginn und Ende der Versicherungszeit sowie des Schadenverlaufs (ggf. mit Schadenart und Datum). Dieses Verfahren ist international weitgehend anerkannt und üblich. Es ist manchmal auch mit etwas Nachdruck und langem Atem verbunden, klappt in den meisten Fällen aber ohne größere Probleme. Persönlich helfen können wir immer, wenn Sie bei einer anderen Helvetia Niederlassung im Ausland versichert waren (zum Beispiel Helvetia Österreich oder Helvetia Schweiz), das erledigen wir dann auf dem kurzen Dienstweg.

Hinweis: Müssen Sie bei einem ausländischen Kfz-Versicherer Ihre Versicherungszeiten nachweisen, geben Sie bitte ausgestellte Originale nicht aus der Hand. Für die spätere Anrechnung der schadenfreien Zeit in Deutschland ist die Vorlage des Originals zwingend erforderlich. Kopien können grundsätzlich nicht akzeptiert werden. Im Ausland werden nicht wie in Deutschland komplette Versicherungszeiten bestätigt, sondern nur die Zeiten, in der Sie bei der Gesellschaft versichert waren.

Regionale Besonderheiten

Wir bieten grundsätzlich weltweiten Versicherungsschutz für Ihre Fahrzeuge. In der Kfz-Haftpflichtversicherung können wir Ihnen leider keinen Versicherungsschutz bieten in den folgenden Ländern:

  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Kanada
  • Italien

Die Kaskoversicherung können wir Ihnen für diese Länder aber anbieten. Etwaige Besonderheiten in weiteren Ländern können sich durch Gesetzesänderungen ergeben, sprechen Sie uns im Einzelfall bitte darauf an.